Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 besagt in §3(1): "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden."
Um dieser Vorschrift Rechnung zu tragen gewähren die Betreiber von Windenergieanlagen meist nur dem Zutritt zur WEA der hinreichend über die möglichen Gefahren aufgeklärt, und in der entsprechenden Unfallprävention von einer Fachkraft unterwiesen wurde.
Die Seilpartner GmbH bietet regelmäßig Schulungen zur elektrotechnisch unterwiesenen Person bezogen auf Windenergieanlagen an. Für Termine schauen Sie in unseren Schulungsplan oder kontaktieren Sie uns per Mail!
Inhalte EUP bezogen auf WEA
- Grundlagen elektrischer Strom
- WEA als elektrische Betriebsstätte
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen zur Unfallprävention
- elektrische Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 3
- Besondere Gefahren auf Windenergieanlagen anhand von praktischen Beispielen
- Abschluss mit Zertifikat
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Dauer: 1 Tag, 09.00-17.30 Uhr
Ort:
Schulungszentrum Seilpartner GmbH
Lessingstr. 84, Haus 25c
13158 Berlin
Die Schulungen finden in unserem voll ausgestattetem Schulungszentrum statt.
Es ist beheizt und mit PKW/öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Anmeldung:
Einzelanmeldungen bitte direkt im Schulungsplan Seilpartner GmbH tätigen oder uns im Büro kontaktieren.
Ansprechpartner:
